Kostenübernahme
Mit Hilfsmitteln von Feelware können blinde und sehbehinderte Menschen ihren Haushalt selbstständig führen und ihre Grundbedürfnisse nach warmen Speisen und sauberer Kleidung bedienen. Als Hilfsmittel zum Ausgleich von Behinderung können die Kosten für diese Hilfsmittel von verschiedenen Leistungsträgern übernommen werden.
Welche Hilfsmittel von Feelware werden gefördert?
Mit der Feelware Audio Nachrüstung werden Haushaltsgroßgeräte wie Elektroherde, Backöfen, Waschmaschinen oder Wäschetrockner mit Sprache ausgerüstet, so dass sie für Personen mit Seheinschränkungen bedienbar sind. Die folgenden Hilfsmittel von Feelware können von Leistungsträgern in Deutschland erbracht werden:
Feelware Audio Nachrüstung für Herde und Backöfen
Feelware Audio Nachrüstung für Waschmaschinen
Feelware Audio Nachrüstung für Wäschetrockner
Welche Leistungsträger kommen für die Kostenübernahme für Hilfsmittel von Feelware in Frage?
Die folgenden Leistungsträger in Deutschland kommen für die Kostenübernahme für Hilfsmittel von Feelware in Frage:
• Krankenkassen (Sozialgesetzbuch V)
• Pflegekassen (Sozialgesetzbuch XI)
• Träger von Leistungen des Opferentschädigungsgesetzes
• Träger von Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes
• Berufsgenossenschaften
• Träger von Leistungen der Eingliederungshilfe (Sozialgesetzbuch IX)
Vorrangig werden Feelware Hilfsmittel von den Krankenkassen und Pflegekassen erbracht. Dazu müssen die Hilfsmittel als Leistung des zuständigen Leistungsträger beantragt werden.
Feelware Hilfsmittel als Leistung der Krankenkasse
Um die Feelware Audio Nachrüstung als Leistung der Krankenkasse zu erhalten, sind die folgenden Schritte notwendig:
Beratung
Von unseren Fachleuten erhältst Du eine ausführliche Beratung. Wir klären, ob Dir ein Hilfsmittel von Feelware helfen kann und ob Dein Haushaltsgerät mit der Feelware Audio Nachrüstung ausgestattet werden kann. Selbstverständlich kannst Du die Feelware Audio Nachrüstung auch ausführlich testen.
Verordnung
Von Deinem behandelnden Augenarzt oder Hausarzt erhältst Du eine Verordnung, auf der die Feelware Audio Nachrüstung verschrieben wird. Gerne stellen wir Dir ein Informationsschreiben für Deinen Arzt zur Verfügung.
Alternative zur Verordnung: Die Empfehlung einer Pflegefachkraft
Für Personen mit Pflegegrad gibt es eine Alternative zur ärztlichen Verordnung. Von Deiner Pflegefachkraft kannst Du eine Empfehlung ausstellen lassen, in der die Versorgung mit der Feelware Audio Nachrüstung empfohlen wird. Mit Hilfe der Empfehlung einer Pflegefachkraft wird der Antragsprozess beschleunigt, weil eine ärztliche Verordnung nicht mehr benötigt wird und der Antrag ausserdem nicht mehr durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen geprüft werden muss.
Antrag bei der Krankenkasse
Nutze den Feelware Antrags-Service um Beantragung des Hilfsmittels Antragstellung von unseren Fachleuten erledigen zu lassen. Sie helfen dabei, die richtigen Unterlagen zusammenzustellen und übernehmen die Antragstellung bei der Krankenkasse und die Kommunikation für Dich.
Genehmigung der Krankenkasse
Mit der Zusage der Krankenkasse beginnt die Versorgung: Deine Feelware Audio Nachrüstung wird von uns passend für Dein Haushaltsgerät hergestellt. Alle Informationen dafür haben wir bereits während der Beratung aufgenommen.
Auslieferung
Du erhältst Dein Hilfsmittel und eine Einweisung, so dass Du sicher damit umgehen kannst. Für Rückfragen und Unterstützung stehen wir Dir selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Feelware Hilfsmittel als Leistung der Pflegekasse
Pflegebedürftige Personen die einen Pflegegrad haben, können die Feelware Audio Nachrüstung als Leistung der Pflegekasse erhalten. Dabei ist es unerheblich welchen Pflegegrad sie haben. Pro Person werden bis zu 4000€ Zuschuss von der Pflegekasse geleistet. Der Zuschuss kann in der Regel pro Person einmalig abgerufen werden. Wird der Antrag bewilligt, so trägt die Pflegekasse die behinderungsbedingten Mehrkosten wie die Feelware Audio Sprachausgabe bis zu einem Betrag von 4000€.
Um die Feelware Audio Nachrüstung als Leistung der Pflegekasse zu erhalten, sind die folgenden Schritte notwendig:
Beratung
Von unseren Fachleuten erhältst Du eine ausführliche Beratung. Wir klären, ob Dir ein Hilfsmittel von Feelware helfen kann und ob Dein Haushaltsgerät mit der Feelware Audio Nachrüstung ausgestattet werden kann. Selbstverständlich kannst Du die Feelware Audio Nachrüstung auch ausführlich testen.
Empfehlung einer Pflegefachkraft
Von Deiner Pflegefachkraft kannst Du eine Empfehlung ausstellen lassen, in der die Versorgung mit der Feelware Audio Nachrüstung empfohlen wird. Mit Hilfe der Empfehlung einer Pflegefachkraft wird der Antragsprozess beschleunigt, weil eine ärztliche Verordnung nicht mehr benötigt wird und der Antrag ausserdem nicht mehr durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen geprüft werden muss.
Antrag bei der Pflegekasse
Nutze den Feelware Antrags-Service um Beantragung des Hilfsmittels Antragstellung von unseren Fachleuten erledigen zu lassen. Sie helfen dabei, die richtigen Unterlagen zusammenzustellen und übernehmen die Antragstellung bei der Pflege und die Kommunikation für Dich.
Genehmigung der Pflegekasse
Mit der Zusage der Pflegekasse beginnt die Versorgung: Deine Feelware Audio Nachrüstung wird von uns passend für Dein Haushaltsgerät hergestellt. Alle Informationen dafür haben wir bereits während der Beratung aufgenommen.
Auslieferung
Du erhältst Dein Hilfsmittel und eine Einweisung, so dass Du sicher damit umgehen kannst. Für Rückfragen und Unterstützung stehen wir Dir selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Weitere Fördermöglichkeiten und Finanzierungshilfen
Gerne beraten wir Dich zu weiteren Möglichkeiten der Kostenübernahme, wenn Du Kontakt mit uns aufnimmst.
Feelware Service Telefon
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