Ab wie viel Sehkraft bekommt man Blindengeld?

Ab wie viel Sehkraft bekommt man Blindengeld?

Mar 12, 24

Blinde und sehbehinderte Menschen stehen im Alltag vor vielen Herausforderungen und müssen oft mit Einschränkungen kämpfen. Um diese Nachteile besser ausgleichen zu können, erhalten blinde und hochgradig sehbehinderte Personen in Deutschland unter bestimmten Umständen Blindengeld oder Sehbehindertengeld. Die Leistung wird monatlich von dem Bundesland ausgezahlt, in dem die betroffene Person lebt.

In diesem Artikel erfährst Du unter welchen Voraussetzungen Blindengeld oder Sehbehindertengeld in Deinem Bundesland gewährt wird.

Blindengeld Voraussetzungen

Viele Menschen Fragen sich: Ab wie viel Sehkraft bekommt man Blindengeld? Blindengeld kann von Menschen beantragt werden, die blind im Sinne des Gesetzes sind. Blindheit liegt vor, wenn die Sehfähigkeit 0,02 (umgangssprachlich auch 2%) oder weniger beträgt. Auch Menschen, deren Gesichtsfeld weniger als 5° beträgt, gelten als blind. Auch Mischformen von geringer Sehfähigkeit und starken Verengungen des Gesichtsfeldes können bedeuten, dass eine Person als blind gilt.

Kann man Blindengeld erhalten, wenn man auf einem Auge blind ist?

In der Regel gilt ein Mensch dann als blind, wenn die Sehfähigkeit auf beiden Augen weniger als 2% beträgt. Deshalb ist es sehr unwahrscheinlich Blindengeld zu erhalten, wenn man auf einem Auge blind ist und das andere Auge eine höhere Sehfähigkeit hat.

Erhält man Blindengeld bei Makuladegeneration?

Für Menschen mit Makuladegenration gelten die gleichen Voraussetzungen zum Erhalt von Blindengeld wie bei anderen Augenerkrankungen. Eine Person kann also auch Blindengeld bei Makuladegeneration erhalten, wenn ihre Sehfähigkeit weniger als 2% beträgt oder wenn ein Augenarzt aus anderen Gründen festgestellt hat, dass die Person als blind einzustufen ist.

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Blindengeld und Pflegegrad

Wenn eine Person Blindengeld und Pflegegeld oder Blindengeld und Pflegesachleistungen erhält, dann wird das Blindengeld vermindert, weil das Pflegegeld darauf angerechnet wird. Die Höhe Anrechnung des Pflegegeldes / Pflegesachleistung auf das Blindengeldes hängt vom vorhandenen Pflegegrad ab.

Blindengeld und Pflegegrad 2

Die Anrechnung des Pflegegeldes auf das Blindengeld unterscheidet sich in den verschiedenen Bundesländern. Bei Pflegegrad 2 beträgt die Anrechnung des Pflegegeldes auf das Blindengeld meist etwa 50%. In NRW beispielsweise ist wird das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 mit 54% angerechnet, während in Bayern 46% angerechnet werden.

Blindengeld und Pflegegrad 3

Bei höheren Pflegegraden wie Pflegegrad 3 bis 5 wird das Pflegegeld zu einem anderen Anteil auf das Blindengeld angerechnet als bei Pflegegrad 2. Auch hier unterscheidet sich die Anrechnung in den verschiedenen Bundesländern. In NRW beispielsweise ist wird das Pflegegeld bei den Pflegegraden 3 bis 5 mit 29% angerechnet, während in Bayern 33% angerechnet werden.

Weiter unten sind die Beträge des Blindengeldes nach Kürzung für die verschiedenen Bundesländer und Pflegegrade aufgelistet.

Unterstützung für sehbehinderte Menschen

So wie blinde Menschen Blindengeld erhalten können, so können Menschen mit einer hochgradigen Sehbehinderung eine finanzielle Leistung erhalten, nämlich das Sehbehindertengeld. Ähnlich wie beim Blindengeld müssen dazu bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, und um das Sehbehindertengeld zu erhalten, muss dazu ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Sehbehindertengeld Voraussetzungen

Menschen mit einer hochgradigen Sehbehinderung können Sehbehindertengeld beantragen. Eine hochgradige Sehbehinderung liegt vor, wenn die Sehfähigkeit 0,05 (5%) oder weniger beträgt.

Menschen deren Sehfähigkeit mehr als 5% beträgt, gelten nicht als hochgradig sehbehindert und haben deshalb keinen Anspruch auf Sehbehindertengeld.

Wozu sind Blindengeld und Sehbehindertengeld gedacht?

Blindengeld und Sehbehindertengeld soll dazu beitragen, die höheren Lebenshaltungskosten auszugleichen, die aufgrund der Seheinschränkungen entstehen. Dazu gehören Dienstleistungen und Produkte, die blinde und sehbehinderte Menschen im Gegensatz zu normal sehenden Menschen benötigen. Dazu gehören unter anderem:

  • Assistenzleistungen, z.B. zum Einkaufen, zum Vorlesen von Post oder zur Begleitung, z.B. bei Arztbesuchen oder Freizeitbeschäftigungen
  • Bücher in Blindenschrift oder in hörbarer Form
  • Taxifahrten
  • Reinigungshilfen für den Haushalt

Blindengeld beantragen

Blindengeld ist eine Leistung der Bundesländer. Informationen und die notwendigen Formulare zur Antragstellung erhältst Du am schnellsten über die Webseiten des Bundeslandes in dem Du lebst.

Weitere Informationen und Beratung zur Antragstellung bieten auch die Blindenvereine und deren Beratungsstellen. Kontaktinformationen findest Du in unserem Blogartikel: Leben mit Sehbehinderung

Wie hoch ist das Blindengeld?

Die Höhe des Blindengeldes und des Sehbehindertengeldes unterscheidet sich in den verschiedenen Bundesländern und ist auch vom Alter des Berechtigten abhängig.

Außerdem werden Pflegeleistungen für Menschen mit Pflegegrad auf das Blindengeld angerechnet, so dass sich das Blindengeld verringert, wenn eine Person Pflegeleistungen erhält.

Nachfolgend findest Du eine Übersicht über das Blindengeld und Sehbehindertengeld in den verschiedenen Ländern. Die genannten Beträge stellen die monatliche Zahlung dar. Alle Angaben sind ohne Anspruch auf Richtigkeit.

 

Blindengeld Baden-Württemberg

Für Volljährige ab 18 Jahre beträgt das Blindengeld in Baden-Württemberg 410€ monatlich.

Volljährige mit Pflegegrad 2: 264,64€

Volljährige mit Pflegegrad 3 bis 5: 230,15

 

Minderjährige bis 18 Jahre: 205€

Minderjährige mit Pflegegrad 2: 132,32€

Minderjährige mit Pflegegrad 3 bis 5: 115,08€

 

Blindengeld Bayern

Unabhängig vom Alter beträgt das Blindengeld in Bayern 716€ monatlich.

Blindengeld mit Pflegegrad 2: 570,64€

Blindengeld mit Pflegegrad 3 bis 5: 536,15€

 

Sehbehindertengeld Bayern

Unabhängig vom Alter beträgt das Sehbehindertengeld in Bayern 214,80€ monatlich.

Sehbehindertengeld mit Pflegegrad 2: 69,44€

Sehbehindertengeld mit Pflegegrad 3 bis 5: 34,95€

 

Blindengeld Berlin

Ab dem Alter von einem Jahr erhalten blinde Menschen in Berlin ein Blindengeld von 673,42€ monatlich.

Blindengeld mit Pflegegrad 2: 528,06€

Blindengeld mit Pflegegrad 3 bis 5: 493,57€

 

Sehbehindertengeld Berlin

Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten in Berlin ab dem Alter von einem Jahr ein Sehbehindertengeld von 168,35€ monatlich.

Sehbehindertengeld mit Pflegegrad 2 bis 5: 84,18€

 

Blindengeld Brandenburg

In Brandenburg erhalten blinde Personen ab dem 18. Lebensjahr ein Blindengeld in Höhe von 345,80€ monatlich.

Volljährige mit Pflegegrad 2: 187,80€

Volljährige mit Pflegegrad 3: 73,30€

 

Minderjährige Personen erhalten ab dem 1. Lebensjahr und bis zum 18. Lebensjahr in Brandenburg ein Blindengeld in Höhe von 172,90€ im Monat.

Minderjährige mit Pflegegrad 2: 14,90€

 

Blindengeld Bremen

In Bremen erhalten blinde Personen ab dem 18. Lebensjahr ein Blindengeld in Höhe von 494,99€ im Monat.

Volljährige mit Pflegegrad 2: 178,99€

 

Minderjährige Personen erhalten ab dem 1. Lebensjahr und bis zum 18. Lebensjahr in Bremen ein Blindengeld in Höhe von 247,50€ monatlich.

 

Blindengeld Hamburg

In Hamburg erhalten blinde Personen unabhängig von ihrem Alter ein Blindengeld in Höhe von 641,13€ monatlich.

Volljährige mit Pflegegrad 2: 494,73€

Volljährige mit Pflegegrad 3bis 5: 457,96€

 

Blindengeld Hessen

In Hessen erhalten blinde Personen ab dem 18. Lebensjahr ein Blindengeld in Höhe von 723,92€ monatlich.

Volljährige mit Pflegegrad 2: 578,56€

Volljährige mit Pflegegrad 3: 544,07€

 

Minderjährige Personen erhalten ab dem 1. Lebensjahr und bis zum 18. Lebensjahr in Hessen ein Blindengeld in Höhe von 421,61€ im Monat.

Minderjährige mit Pflegegrad 2: 348,93€

Minderjährige mit Pflegegrad 3 bis 5: 331,69€

 

Sehbehindertengeld Hessen für hochgradig sehbehinderte Personen

In Hessen erhalten hochgradig sehbehinderte Personen ab dem 18. Lebensjahr ein Blindengeld in Höhe von 217,18€ monatlich.

Volljährige mit Pflegegrad 2: 173,57€

Volljährige mit Pflegegrad 3 bis 5: 163,22€

 

Minderjährige Personen mit hochgradiger Sehbehinderung erhalten bis zum 18. Lebensjahr in Hessen ein Blindengeld in Höhe von 126,48€ im Monat.

Minderjährige mit Pflegegrad 2: 104,68€

Minderjährige mit Pflegegrad 3 bis 5: 99,51€

 

Blindengeld Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern erhalten volljährige Personen ein Blindengeld von 430€ monatlich.

Volljährige mit Pflegegrad 2: 308€

Volljährige mit Pflegegrad 3: 277€

Volljährige mit Pflegegrad 4: 220€

Volljährige mit Pflegegrad 5: 248€

 

Minderjährige blinde Personen erhalten in Mecklenburg-Vorpommern ein Blindengeld von 273,05€ im Monat.

Minderjährige mit Pflegegrad 2: 151,05€

Minderjährige mit Pflegegrad 3: 120,05€

Minderjährige mit Pflegegrad 4: 63,05€

Minderjährige mit Pflegegrad 5: 91,05€

 

Sehbehindertengeld Mecklenburg-Vorpommern für hochgradig sehbehinderte Personen

In Mecklenburg-Vorpommern erhalten volljährige Personen mit hochgradiger Sehbehinderung ein Sehbehindertengeld von 107,50€ monatlich.

 

Minderjährige Personen mit hochgradiger Sehbehinderung erhalten in Mecklenburg-Vorpommern ein Sehbehindertengeld von 68,28€ im Monat.

 

Blindengeld Niedersachsen

In Niedersachsen erhalten blinde Personen unabhängig von ihrem Alter ein Blindengeld in Höhe von 410€ monatlich.

Volljährige mit Pflegegrad 2: 275€

Volljährige mit Pflegegrad 3bis 5: 245€

 

Blindengeld Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen beträgt das Blindengeld für volljährige blinde Menschen zwischen dem 18. und dem 60. Lebensjahr 841,77€ monatlich.

Volljährige zwischen 18 und 60 Jahren mit Pflegegrad 2: 671,13€

Volljährige zwischen 18 und 60 Jahren mit Pflegegrad 3 bis 5: 683,72€

 

Für volljährige blinde Menschen ab dem 60. Lebensjahr beträgt das Blindengeld 473€ im Monat.

Volljährige ab 60 Jahren mit Pflegegrad 2: 302,36€

Volljährige ab 60 Jahren mit Pflegegrad 3 bis 5: 314,95€

 

In Nordrhein-Westfalen beträgt das Blindengeld für minderjährige blinde Menschen bis zum 18. Lebensjahr 403,89€ monatlich.

 

Sehbehindertengeld Nordrhein-Westfalen

Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten in NRW nach Vollendung des 16. Lebensjahres 77€ monatlich.

 

Blindengeld Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz erhalten blinde Personen ab dem 18. Lebensjahr ein Blindengeld in Höhe von 410€ monatlich.

Volljährige mit Pflegegrad 2: 264,64€

Volljährige mit Pflegegrad 3 bis 5: 230,15€

 

Minderjährige blinde Personen erhalten bis zum 18. Lebensjahr in Rheinland-Pfalz ein Blindengeld in Höhe von 205€ im Monat.

Minderjährige mit Pflegegrad 2: 59,64€

Minderjährige mit Pflegegrad 3 bis 5: 25,15€

 

Blindengeld Saarland

Im Saarland erhalten blinde Personen ab dem 18. Lebensjahr ein Blindengeld in Höhe von 450€ monatlich.

Volljährige mit Pflegegrad 2: 304€

Volljährige mit Pflegegrad 3 bis 5: 267€

 

Minderjährige blinde Personen erhalten bis zum 18. Lebensjahr im Saarland ein Blindengeld in Höhe von 317€ im Monat.

Minderjährige mit Pflegegrad 2: 171€

Minderjährige mit Pflegegrad 3 bis 5: 134€

 

Blindengeld Sachsen

In Sachsen beträgt das Blindengeld für blinde Menschen ab dem 14. Lebensjahr 380€ monatlich.

Personen ab 14 Jahren mit Pflegegrad 2: 253,60€

Personen ab 14 Jahren mit Pflegegrad 3: 216,50€

Personen ab 14 Jahren mit Pflegegrad 4 und 5: 190€

 

In Sachsen beträgt das Blindengeld für minderjährige blinde Menschen bis zum 14. Lebensjahr 285€ monatlich.

Personen bis 14 Jahren mit Pflegegrad 2: 190,20€

Personen bis 14 Jahren mit Pflegegrad 3: 162,38€

Personen bis 14 Jahren mit Pflegegrad 4 und 5: 142,50€

 

Sehbehindertengeld Sachsen

Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten 100€ monatlich.

 

Blindengeld Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt erhalten blinde Personen ab dem 18. Lebensjahr ein Blindengeld in Höhe von 424,44€ im Monat.

Volljährige mit Pflegegrad 2: 279,08€

Volljährige mit Pflegegrad 3 bis 5: 244,59€

 

Minderjährige blinde Personen erhalten bis zum 18. Lebensjahr in Sachsen-Anhalt ein Blindengeld in Höhe von 294,76€ im Monat.

Minderjährige mit Pflegegrad 2: 149,40€

Minderjährige mit Pflegegrad 3 bis 5: 114,91€

 

Sehbehindertengeld Sachsen-Anhalt

Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten in Sachsen-Anhalt 61,30€ monatlich.

 

Blindengeld Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein erhalten blinde Personen ab dem 18. Lebensjahr ein Blindengeld in Höhe von monatlich 300€.

Volljährige mit Pflegegrad 2: 173,60€

Volljährige mit Pflegegrad 3 bis 5: 82€

 

Minderjährige blinde Personen erhalten bis zum 18. Lebensjahr in Schleswig-Holstein ein Blindengeld in Höhe von 200€ im Monat.

Minderjährige mit Pflegegrad 2: 136,80€

Minderjährige mit Pflegegrad 3 bis 5: 91€

 

Blindengeld Thüringen

Unabhängig vom Alter beträgt das Blindengeld in Thüringen 472€ monatlich.

Blindengeld mit Pflegegrad 2: 215,23€

Blindengeld mit Pflegegrad 3 bis 5: 150,45€

 

Bildnachweise

Titelbild Euro Münzen: Unsplash

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